AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferung
 

1.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des
Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht
berechtigte Belange dem entgegenstehen.
 

2. Gewährleistungen
2.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist
von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf
einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum
nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge
zweckmäßigerweise Kaufbeleg und Garantieurkunde mit
vorgelegt werden.
 

3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers
bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den
Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der
Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen
werden.
3.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem
Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
3.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen
Schädiger oder einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstö-
rung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler
nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller
Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche wieder auf den Kunden über.
3.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde
verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
fachmännisch durchführen zu lassen, soweit
den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren
und zu behandeln.

4. Schadenersatz
4.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er
deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne
Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen,
ohne daß es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem
Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte
Pauschale entstanden ist.
4.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner
nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des
Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
4.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel
beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern den Händler nur
leichte Fahrlässigkeit trifft.

5. Datensicherung
5.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder
Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger
überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf
gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür
zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass
diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden
können.
5.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste
auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde
den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und
vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber
dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen
und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden
oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
6.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.
6.3 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der
Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt
ist.

Stand 13.12.2016